Das sollten Sie wissen!

1. Welche Auswirkungen hat die Anlage auf die Landschaft?
2. Werden durch die Anlage die Stromkosten in Telgte steigen?
3. Trägt die Anlage zur Klimaneutralität in Telgte bei?
4. Gibt es allgemeine Bedenken gegen die Standortwahl?
5. Gibt es geeignetere Gebiete in Telgte?
6. Kommt es zu weiteren optischen Beeinträchtigungen?
7. Gehen Giftstoffgefahren von der Anlage aus?
8. Gibt es Einflüsse auf den Wasserhaushalt?
9. Wie sind die Auswirkungen auf das Mikroklima?
10. Eingriff in die Privatsphäre durch Kameraüberwachung?
11. Kann man die originalen Planunterlagen einsehen?

Wie möchten Sie in Telgte leben?

Bild mit einem idyllischen Ausblick über die untere Wöste zur Kirche St. Rochus.

So... 

Bild einer großflächigen Solarindustrieanlage. Im Vordergrund ein Sicherheitszaun mit Stacheldrahtkrone.

...oder so?

Werden auch Sie zum Wösteretter!

Klicken Sie auf die Schaltfläche um zu sehen, was Sie tun können!

1. Welche Auswirkungen hat die Anlage auf unsere Landschaft?

Die geplante Solarindustrieanlage in der Wöste wirft Fragen auf, die uns als Telgter Bürger beschäftigen. Wir schätzen die Münsterländer Parklandschaft in ihrer jetzigen Form und sehen in der Anlage eine dramatische Veränderung, die es zu diskutieren gilt.

  • Visuelle Veränderung:
    • Die Installation großer Solarmodule würde einen unübersehbaren Kontrast zur bestehenden Landschaft bilden.
    • Die offene Feldlandschaft, ein prägendes Merkmal der Region, wird durch die Industrieanlage irreversibel verändern.
       
  • Auswirkungen auf die Umgebung:
    • Die geometrischen Muster der Solarmodule beeinflussen die visuelle Einheitlichkeit der Landschaft in unnatürlicher Weise.
    • Die Reflexion des Sonnenlichts durch die Module führen zu Blendeffekten für Anwohner und die Nutzer der anliegenden Verkehrswege.
       
  • Kultureller Aspekt:
    • Die Münsterländer Parklandschaft ist ein Teil des kulturellen Erbes der Region.
    • Es ist wichtig, die Auswirkungen industrieller Entwicklungen auf dieses Erbe sorgfältig abzuwägen.

Wir setzen uns für einen offenen Dialog ein, um gemeinsam Lösungen zu finden, die sowohl den Ausbau erneuerbarer Energien als auch den Erhalt unserer wertvollen Landschaft berücksichtigen.

2. Werden durch die Anlage die Stromkosten in Telgte steigen?

Die geplante Solarindustrieanlage könnte zu einem Anstieg der Stromkosten für die Bürger Telgtes führen. Wir als Bürgerinitiative fordern eine transparente Diskussion über die finanziellen Auswirkungen dieses Projekts.

  • Netzausbau und -anpassung:
    • Die Integration der Solarindustrieanlage erfordert erhebliche Investitionen in den Netzausbau.
    • Diese Kosten werden verbindlich über die Netzentgelte auf die Verbraucher umgelegt.
       
  • Umlage der Kosten auf die Verbraucher:
    • Die Stadtwerke Ostmünsterland (SO) tragen regional die Kosten für die Netzanbindung.
    • Diese Kosten werden voraussichtlich an die SO-Kunden weitergegeben.
    • Unserer Einschätzung nach wird dieses Vorgehen zu Kündigungen von Stromlieferungsverträgen bei den SO und somit zum Wechsel zu dann günstigeren Anbietern führen. Dieses Vorgehen läuft dem Wunsch nach erhöhter Klimaneutralität sogar entgegen.
       
  • Kein direkter Nutzen für die lokalen Verbraucher:
    • Der erzeugte Strom kann von dem Investor gewinnbringend auf dem europäischen Markt verkauft werden.
    • Wir Telgter Bürger profitieren nicht direkt von der lokalen Produktion, werden aber als SO Kunden über die Netzentgelte die Kosten tragen müssen.
    • Stichwort: Gewinne privatisieren, Kosten sozialisieren.
       
  • Wirtschaftliche Effizienz:
    • Die Investition in Infrastruktur ohne direkten Nutzen für die Bürger ist ineffizient.
    • Die vorhandenen Kapazitäten zur Versorgung der Gemeinde mit Ökostrom durch die Stadtwerke sind bereits ausreichend.

Wir fordern eine sorgfältige Prüfung der finanziellen Auswirkungen und eine transparente Kostenverteilung, die die Telgter Bürger nicht unnötig belastet.

3. Trägt die Anlage zur Klimaneutralität in Telgte bei?

Die Behauptung, dass die geplante Solaranlage zur Klimaneutralität Telgtes beiträgt, ist irreführend. Eine genaue Betrachtung der Fakten zeigt, dass die Anlage nicht den erhofften lokalen Nutzen bringt.

  • Bereits vorhandene Ökostromversorgung:
    • Die Stadtwerke Ostmünsterland (SO) können bereits heute in der Grundlast alle Haushalte mit Ökostrom versorgen.
    • Insoweit heute noch nicht 100% des in Telgte verbrauchten Stroms aus ökologischer Erzeugung stammt, liegt das also nicht an fehlenden Möglichkeiten, sondern daran, dass sich noch nicht alle Verbraucher für eine Belieferung mit Ökostrom entschieden haben. Daran wird auch eine großindustrielle Solaranlage auf Telgter Gebiet nichts ändern. Klimaneutralität entsteht am Ort des Verbrauchs und nicht am Ort der Erzeugung!
    • Eine zusätzliche lokale Erzeugung ist für die Versorgung damit nicht notwendig.
       
  • Unverbindliche Stromlieferung:
    • Der private Betreiber ist nicht verpflichtet, den Strom lokal zu liefern.
    • Der erzeugte Strom in Deutschland wird im Regelfall an der europäischen Energiebörse EEX in Leipzig für den gesamten europäischen Markt gehandelt.
    • Der in Telgte erzeugte Strom könnte damit zum Beispiel zu Verbrauchern in Frankreich, Griechenland oder Portugal gelangen, ohne dass wir Telgter Bürger etwas davon hätten.
       
  • Lokale Belastung, externer Gewinn:
    • Die Anwohner tragen die Lasten (optische, ökologische, gesundheitliche Risiken).
    • Der Gewinn fließt hauptsächlich an den privaten Investor.

Wir fordern eine ehrliche Diskussion über die tatsächlichen Vor- und Nachteile der Solarindustrieanlage für Telgte. Klimaneutralität muss im Einklang mit den Interessen der lokalen Gemeinschaft stehen - nicht gegen sie!

4. Gibt es allgemeine Bedenken gegen die Standortwahl?

Die Wahl des Standorts für die Solarindustrieanlage in der Wöste wirft aus planungsrechtlicher und umweltstrategischer Sicht erhebliche Fragen auf. Wir als Bürgerinitiative sind überzeugt, dass dieser Standort nicht den geltenden Richtlinien entspricht und die Interessen der Telgter Bevölkerung missachtet.

  • Verstoß gegen Landes- und Regionalplanung:
    • Das Plangebiet ist als „Allgemeiner Freiraum“ klassifiziert, der erhalten werden sollte.
    • Die Errichtung einer Industrieanlage widerspricht im Grundsatz diesen Vorgaben.
    • Der Regionalplan Münsterland sieht Solaranlagen vorrangig entlang von Hauptverkehrswegen, das sind Straßen mit mehreren Fahrspuren je Fahrtrichtung und / oder mehrgleisigen Schienenwegen vor.
    • Die örtlichen Gegebenheiten entsprechen nicht diesen Anforderungen.
       
  • Weitere Bedenken:
    • Visuelle und ökologische Beeinträchtigung der Landschaft.
    • Gefährdung der lokalen Wasserressourcen.
    • Fragwürdiger Beitrag zur Klimaneutralität.

Wir fordern eine Neubewertung des Standorts und die Prüfung alternativer Standorte, die den rechtlichen und ökologischen Anforderungen besser entsprechen.

5. Gibt es geeignetere Gebiete in Telgte?

Ja, die gibt es! Wir sind überzeugt, dass erneuerbare Energien ein wichtiger Beitrag zur Zukunftssicherung unserer Stadt sind. Doch wir glauben auch, dass es entscheidend ist, dies Energiewende mit Augenmaß und unter Berücksichtigung aller Optionen zu gestalten.

  • Dezentrale Lösungen nutzen:
    • Telgte verfügt über beträchtliche städtische Flächen, die für Solarenergie genutzt werden könnten, wie Dachflächen öffentlicher Gebäude.
    • Eine dezentrale Verteilung der Solaranlagen würde die Landschaft schonen und gleichzeitig bestehende Infrastruktur nutzen.
       
  • Synergien schaffen:
    • Die Kombination von Solar- und Windenergieanlagen an bestehenden Windparks bietet eine effiziente Flächennutzung.
    • Die Nutzung von Industrieflächen, wie im Bereich Kiebitzpohl, würde die Einbindung von Solaranlagen in bereits genutzte Gebiete ermöglichen.
       
  • Rücksicht auf die Bevölkerung nehmen:
    • Weniger dicht besiedelte Gebiete mit geringerem Verkehrswegeanteil nördlich und nordwestlich von Telgte könnten als alternative Standorte in Betracht gezogen werden.
    • Dies würde die optischen und anderen Beeinträchtigungen für die Bevölkerung minimieren.

Wir fordern eine umfassende Prüfung dieser und weiterer Alternativen, um sicherzustellen, dass die Energiewende in Telgte nachhaltig und sozial verträglich gestaltet wird.

6. Kommt es zu weiteren optischen Beeinträchtigungen?

Die geplante Solarindustrieanlage bringt nicht nur ökologische, sondern auch optische Veränderungen mit sich, die wir als Telgter Bürger kritisch sehen. Der geplante hohe Zaun mit Stacheldrahtbewehrung und die Blendwirkung durch die Solarpanele würde das Landschaftsbild erheblich verändern und das Wohlbefinden der Anwohner und Freizeitnutzer beeinträchtigen.

  • Ein industrieller Fremdkörper:
    • Ein hoher Zaun mit Stacheldraht wirkt abweisend und erinnert an Hochsicherheitsbereiche.
    • Er steht im starken Kontrast zur natürlichen und ländlichen Umgebung.
       
  • Nähe zu Wohnbereichen:
    • Für Anwohner in unmittelbarer Nähe bedeutet der Zaun eine tägliche Belastung.
    • Die freie Sicht auf die Landschaft geht verloren, was die Lebensqualität deutlich mindert.
       
  • Beeinträchtigung der Erholung:
    • Patienten des Rochus-Hospitals und Nutzer der Veloroute suchen hier Erholung.
    • Der Zaun nimmt das Naturerlebnis und vermittelt ein Gefühl der Enge und des eingeschlossen seins.
       
  • Blendwirkung:
    • Durch die schräggestellten Solarpanele kommt es bei entsprechendem Sonnenstand zu unnatürlichen Blendwirkungen.
    • Die Sicherheit des Verkehrs der nahegelegenen Straßen der Wöste wird durch die Blendwirkung gefährdet, da die Ausrichtung der Panele genau in Richtung der oberen und der unteren Straßen Wöste erfolgen soll.

Wir setzen uns dafür ein, dass die optischen Auswirkungen der Anlage ernst genommen werden und Lösungen gefunden werden, die sowohl den Ausbau erneuerbarer Energien als auch den Erhalt unserer schönen Landschaft berücksichtigen.

7. Gehen Giftstoffgefahren von der Anlage aus?

Die mögliche Kontamination des Grundwassers durch Giftstoffe ist ein ernstes Risiko, das wir nicht ignorieren können. Besonders für Anwohner im Außenbereich, die auf autarke Wasserversorgung angewiesen sind (siehe dazu auch die vorhergehende Frage 6.), stellen diese Risiken eine erhebliche Bedrohung dar.

  • Freisetzung toxischer Stoffe:
    • Solarpanels und Batteriespeicher enthalten potenziell schädliche Materialien wie Blei, Cadmium, Selen, und andere chemische Substanzen.
    • Bei Beschädigungen durch extreme Wetterereignisse, wie z.B. starkem Hagel oder Bränden werden diese Stoffe freigesetzt.
    • Durch Regen- oder Löschwasser gelangen diese Stoffe dann ins Grundwasser.
       
  • Gesundheitsgefährdung:
    • Kontaminiertes Grundwasser kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben.
    • Die in der Anlage enthaltenen Schwermetalle und chemische Substanzen sind neurotoxisch und krebserregend.
       
  • Risiken für autarke Wasserquellen:
    • Haushalte in den Bauerschaften mit autarker Wasserversorgung sind damit besonders gefährdet, da sie auf ihr Brunnenwasser angewiesen sind.
    • Die Reinigung kontaminierten Grundwassers ist technisch komplex, kostenintensiv und im Regelfall für einzelne Nutzer überhaupt nicht möglich.
       
  • Verbot in Wasserschutzgebieten:
    • Großflächige Solaranlagen sind aufgrund dieser Gefährdung der Versorgung in Wasserschutzgebieten verboten.
    • Wir fordern, dass dieser Schutz auch für Gebiete mit autarker Wasserversorgung gilt. Es ist nicht einzusehen, wieso der Schutz der Wasserversorgung im Außenbereich einen geringeren Wert haben sollte als Innerorts.

Wir setzen uns für eine umfassende Risikobewertung und entsprechende Sicherheitsstandards ein, um das Grundwasser und die Gesundheit aller Telgter gleichermaßen zu schützen.

8. Gibt es Einflüsse auf den Wasserhaushalt?

Die geplante Solarindustrieanlage wird den Grundwasserspiegel beeinflussen und damit die Wasserversorgung der Wöste gefährden. Dies ist besonders für Anwohner im Außenbereich relevant, die auf eine autarke Wasserversorgung angewiesen sind. Die Haushalte in dem betroffenen Gebiet der Wöste sind nicht an das städtische Wasser- und Kanalisationsnetz angeschlossen, sondern zwingend auf eine Wasserversorgung durch hauseigene Brunnen angewiesen.

  • Versiegelung und veränderte Bodenbeschaffenheit:
    • Solarpanels bedecken große Flächen und versiegeln so den Boden.
    • Dadurch wird das Eindringen von Regenwasser in den Boden reduziert.
       
  • Erhöhte Verdunstungsraten:
    • Die Aufheizung der großflächigen Panels führt zu erhöhter Verdunstung des Regenwassers, welches auf sie trifft.
    • In der Folge gelangt weniger Wasser in den Boden und trägt damit auch deutlich weniger als normal zum Grundwasserspiegel bei.
       
  • Langfristige Beeinflussung der Bodenpermeabilität:
    • Die Bodenstruktur unter den Panels verändert sich durch die permanente Auflagelast der Module und ihrer Verankerung im Boden.
    • Dies beeinträchtigt die Fähigkeit des Bodens, Wasser zu speichern und zu wasserführenden Schichten durchzulassen.
       
  • Gefährdung der autarken Wasserquellen der Anwohner:
    • Eine Verringerung des Grundwasserspiegels beeinträchtigt die Verfügbarkeit von Brunnenwasser.
    • In trockenen Perioden können die Hauswasserbrunnen austrocknen.

Wasserversorgung ist essentiell! Aus guten Gründen dürfen z.B. in Wasserschutzgebieten keine großflächigen Solarindustrieanlagen gebaut werden!

9. Wie sind die Auswirkungen auf das Mikroklima?

Bei der Planung von Solaranlagen ist es wichtig, nicht nur die Energiegewinnung, sondern auch die Auswirkungen auf das lokale Mikroklima zu berücksichtigen. Die geplante Solarindustrieanlage in der Wöste wird Veränderungen mit sich bringen, die wir gemeinsam betrachten sollten.

  • Temperaturveränderungen:
    • Solarpanels erhitzen sich während der Sonnenstunden sehr stark und heizen so die Umgebungsluft zusätzlich auf.
    • Dies führt zu einer lokalen Erhöhung der Temperaturen, ähnlich dem Hitzeinsel-Effekt in Städten.
    • Die natürliche nächtliche Abkühlung wird durch die aufgeheizten Panels und die Beschattung der Bodenfläche zusätzlich beeinträchtigt.
    • Im Ergebnis kommt es im Umfeld von Solaranlagen zu einer unnatürlichen Temperaturerhöhung, die nicht ohne Auswirkung auf Mensch, Tier- und Pflanzenwelt bleiben kann.
       
  • Auswirkungen auf die Umwelt:
    • Temperaturveränderungen können das Verhalten und die Lebensbedingungen von Tieren beeinflussen. Exemplarisch sei hier beispielsweise die Zauneidechse genannt, der in den Planungen deswegen sogar ein Schutzstreifen zugebilligt wird. 
    • Bezeichnend ist, das in den Planungen auf die Auswirkungen für die Menschen als unmittelbare Anwohner keine genaueren Überlegungen angestellt werden. Gerade die Sommerhitze stellt für uns Menschen ebenfalls eine hohe Belastung dar, zumal in den sogenannten "Tropennächten" mit durchgängig über 20°C. Die Anzahl dieser Nächte kann im Umfeld solch großflächiger Anlagen ansteigen.
    • Es sollte sichergestellt werden, dass die Lebensräume aller Lebewesen - auch von uns Menschen - nicht zu stark beeinträchtigt werden. Dieses ist im vorliegenden Planungsfall nicht garantiert.
       
  • Langfristige ökologische Folgen:
    • Die dargestellten Veränderungen im Mikroklima beeinflussen auch Vegetationsmuster und die bestehende Artenvielfalt.
    • Die Langzeitfolgen für das Ökosystem müssen berücksichtigt werden.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Auswirkungen auf das Mikroklima sorgfältig geprüft werden, um die Lebensqualität der Anwohner und den Schutz der Natur zu gewährleisten. Unserer Überzeugung nach ist dieses an vorgesehener Stelle nicht gegeben.

10. Eingriff in die Privatsphäre durch Kameraüberwachung?

Die geplante Installation von hohen Masten mit Überwachungstechnik und Kameras in unmittelbarer Nähe zu bestehender Wohnbebauung und öffentlichen Verkehrswegen wirft ernsthafte Fragen zum Schutz der Privatsphäre auf. Wir als Bürgerinitiative setzen uns dafür ein, dass die Rechte von Anwohnern und Passanten gewahrt bleiben.

  • Potenzielle Überwachung privater Aktivitäten:
    • Hoch angebrachte Kameras können Einblicke in private Bereiche gewähren.
    • Dies betrifft Informationen über das Betreten und Verlassen des Grundstücks, Besuche und andere private Aktivitäten.
       
  • Fehlendes Vertrauen:
    • Auch bei zugesicherten Schutzmaßnahmen wie die Verpixelung des gesammelten Datenmaterials bleibt das Vertrauen in die Einhaltung geltender Normen und Vorschriften bestehen.
    • Gerade bei privaten Betreibern kann die Einhaltung von Datenschutzstandards nicht immer garantiert werden.
       
  • Recht auf Privatsphäre:
    • Das Recht auf Privatsphäre ist ein grundlegendes Menschenrecht.
    • Überwachungseinrichtungen, die in diesen Bereich eindringen, stehen im Widerspruch dazu.
    • Nicht nur die unmittelbaren Anwohner, sondern auch Radfahrer, Spaziergänger und andere Erholungssuchende haben ein Anrecht darauf in ihren privaten Tätigkeiten frei von fremder Beobachtung zu sein.
       
  • Psychologische Belastung:
    • Das Wissen um eine mögliche permanente Überwachung verursacht grundsätzliche psychologische Bedenken.
    • Das Gefühl der Privatheit für Anwohner, in den eigenen vier Wänden durch die permanente Beobachtung eben nicht mehr privat sein zu können, wird negativ beeinträchtigt.

Wir fordern, dass - sollte es entgegen unserer Forderung trotzdem zu einem Bau der Anlage kommen - die Privatsphäre aller Betroffenen respektiert wird und alternative Lösungen gefunden werden, die den Schutz der Rechte der Betroffenen berücksichtigen.

11. Kann man die original Planunterlagen einsehen?

Ja, die original Planunterlagen können Sie entweder im Ratsinformationssystem der Stadt Telgte unter www.telgte.de  oder direkt hier einsehen:

Werden auch Sie auch zum Wösteretter!

Klicken Sie auf die Schaltfläche um zu sehen, was Sie tun können!

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.